1801 Franz von Baader (1765-1841) , der erste Christlich-Soziale Deutschlands. Er forderte eine soziale Gerechtigkeit durch zweckmäßige Gliederung der Gesellschaft und den Aufbau neuer Stände, denen ein lebendiges Christentum den rechten Geist geben müsse.
1832 Papst: Gregor XVI (1831-1841) wies in seiner Enzyklika „Mirari vos“ auf die Not der Arbeiternehmerschaft hin.
1834 Franz von Baader übte in seiner Schrift: „Über das Missverhältnis der Vermögenslosen des Proletariats zu den Vermögensbesitzenden Klassen der Sozietät“ scharfe Kapitalismuskritik.
1837 Hielt der Katholik Ritter von Buss (1803-1878) in Badischen Landtag die erste sozialpolitische Rede in einem deutschen Parlament. ( Beschränkung der Kinderarbeit, Verkürzung der Arbeitszeit, Sonntagsruhe, Kranken und Hilfskassen, Kündigungsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz usw.
1847 Forderte Peter Reichersberger (1810-1892) die Gewinnbeteiligung des Arbeiters am Ertrag des Unternehmens.
1848 Erster Katholikentag in Mainz, Freiherr von Ketteler (1811-1877) wies als erster Bischof auf die großen Aufgaben der Katholiken bei der Lösung der sozialen Aufgaben hin.
Am 24. April 1849, wurde in Regensburg, Pfarrei St. Emmeran, zum Schutzfest des Heiligen Josef der erste Katholische Arbeiterverein Deutschlands gegründet. (Die Wiege der KAB Deutschlands liegt in Regensburg.)
1854 August Reichensberger (1808-1895) stellte im preußischen Landtag, Antrag auf staatliche gesicherte Pflichtversicherung der Arbeiter.
1863 Beginn von Gründungen „Christlich-sozialer Vereine“. Wie bei vielen katholischen und evangelischen Arbeiterunterstützungsvereinen kam die Anregung dazu von der Geistlichkeit, auch Wohlgesinnte Bürger und Handwerksmeister traten in die Vereine ein. In diesem ersten KAB Verein fanden die Mitglieder im Krankheitsfall Beistand, es war zunächst kein Verein der Arbeiter, sondern ein Verein für Arbeiter.
1877 Der erste Antrag für eine umfassende Arbeitsschutzgesetzgebung im Deutschen Reichstag durch Graf Heribert von Galen eingebracht.
1881 Der erste katholische Priester, Franz Hitze (1851-1921) wird hauptamtlich für die Arbeiterseelsorge freigestellt. Hitze bekam den Namen: „Vater der deutschen Sozialpolitik“. in den deutschen Reichstag eingetreten, galt er bereits wenige Jahre später als Fachmann für Arbeitsschutz und Sozialgesetzgebung. Er ist der eigentliche Redakteur der sozialen Gesetze.
1883 Krankenversicherungsgesetz
1884 Unfallversicherungsgesetz
1889 Invaliditäts- und Altersversicherung
1884 Ausgehend vom Katholikentag in Amberg verbreitete sich eine Innenkirchliche Aufbruchstimmung die zur Gründung zahlreicher katholischer Arbeitervereine beitrug. Förderer und Gründer waren, volksverbundene junge Geistliche, die so genannten „Roten Kapläne“.
1891 Papst: Leo XIII. (1878-1903) . Die erste große Enzyklika „Rerum novarum“, die sich ganz der sozialen Frage widmet: Recht auf Eigentum; Recht der Kirchen zu sozialen Fragen Stellung zu nehmen; Recht und Pflicht des Staates, Sozialpolitik zu betreiben; Recht des Arbeiters, sich in Verbänden zu Organisieren.
1891 In München wurde der „Süddeutsche Verband katholischer Arbeiterverein und Arbeiterunterszützungsverein“ gegründet, unter dem Münchner Präses Lorenz Huber.
1894 Das erste Arbeitsamt in Deutschland wurde in München auf Anregung des Arbeiter-Wahlvereins errichtet.
1904 Anschluss des Diözesanverbands Regensburg, zum „Süddeutschen Verband“.
1909 Diözesantag und 50. jähriger Gründung der Katholischen Arbeitervereine in Regensburg. Der Diözesanverband zählte 129 Vereine mit 10.118 Mitgliedern. Es gab schon einen Arbeitersekretär, der sich für die Mitglieder in Sache Invalidenversicherung, Kranken und Arbeiterversicherung einsetzte.
1919 Gründung der ersten „Sozialen Hochschule Leohaus“.
1927 Heinrich Branns (1868-!939), Katholischer Priester, Reichsarbeitsminister von 1920-1928. Seine politisch größte Leistung war die Durchsetzung der gesetzlichen Arbeitslosen-Versicherung.
1931 Papst: Pius XI. (1922-1939) . Rundschreiben: „Quadragesimo anno“ über die gesellschaftliche Ordnung, ihre Wiederherstellung und ihre Vollendung nach dem Heilsplan der Frohbotschaft.
1932 Ein Jahr besonderer Aktivitäten durch die Unterstützung der Hilfskassen, auf dem Sektor Wohnungsbau, Familienerholung und Bildung.
1933 Das Dritte Reich brachte eine tiefe Zäsur in die 90-jährige Entwicklung der Katholischen-Arbeiterbewegung. Zunächst Behinderung, dann Einschüchterung und zuletzt Liquidierung. Die Katholischen Arbeitervereine waren für die Nationalsozialisten „Staatsfeinde“, „Horte des politischen Katholizismus“.
1934 Trat das Verbot der Doppelmitgliedschaft, in Arbeitsfront und konfessionellem Arbeitervereinen in Kraft. Vereinsmitglieder, die aus der Arbeitsfront ausgeschlossen wurden, verloren damit ihre Rechte auf Krankengeld, Arbeitslosenunterstützung und sogar ihren Arbeitsplatz.
1935 Juni teilte die Bayrische Politische Polizei, in einem „Eilt“ mit, dass an der Beteiligung der katholischen Vereine an der herkömmlichen Fronleichnamsprozession keine Erinnerung besteht. Die Versammlungen durften nur in den Kirchen abgehalten werden.
1938-39 Der katholische Arbeiterverein wurde verboten, das Vereinsvermögen wurde von der Arbeitsfront einbezogen. Der Vereinsbetrieb ruht bis auf weiteres, es wurde erzählt, dass man sich in kirchlichen Nebenraum (Sakristei) traf.
1946 Begann schon wieder die Wiederaufbauarbeit der Bewegung.
1947 In Regensburg fand der erste Süddeutsche Nachkriegsverbandstag statt, unter dem Namen „Werkvolk“.
1950 In den folgenden Jahren nimmt das Werkvolk zu den anstehenden sozialen Fragen, gesellschafts-politischen Problemen und religiösen Zeitfragen Stellung und unterweißt in regelmäßigen Zusammenkünften Mitglieder, Freunde und Interessenten; Pflege des Familiengeistes bei Festlichkeiten. Aktive Mitarbeit im Leben der Pfarrgemeinde.
1961 Enzyklika „Mater et Magistra“ „Bleibende Aktualität der kirchlichen Soziallehre“.
Nach dem obersten Grundsatz dieser Lehre muss der Mensch der Träger, Schöpfer und das Ziel aller gesellschaftlichen Einrichtungen sein. Wir weisen darauf hin, dass die Soziallehre der katholischen Kirche ein integrierender Bestandteil der christlichen Lehre vom Menschen ist. ( Nr. 219; 222 – Papst Johannes der XXIII. )
1973 Mit dem Zusammenschluss der beiden Süd und Westdeutschen – Verbände beim Verbandstag in Würzburg wird der Name „Katholische Arbeitnehmer Bewegung – KAB“ angenommen.