Geschichte: Der KATHOLISCH – SOZIALEN BEWEGUNG

1801    Franz von Baader (1765-1841) , der erste Christlich-Soziale Deutschlands.  Er forderte eine soziale Gerechtigkeit durch zweckmäßige Gliederung der Gesellschaft und den Aufbau neuer Stände, denen ein lebendiges Christentum den rechten Geist geben müsse. 

 

1832     Papst: Gregor  XVI  (1831-1841)  wies in seiner Enzyklika  „Mirari  vos“  auf die Not der Arbeiternehmerschaft hin.

 

1834    Franz von Baader übte in seiner Schrift:  „Über das Missverhältnis der Vermögenslosen des Proletariats zu den Vermögensbesitzenden Klassen der Sozietät“  scharfe Kapitalismuskritik.

 

1837    Hielt der Katholik Ritter von Buss  (1803-1878) in Badischen Landtag die erste sozialpolitische Rede in einem deutschen  Parlament.  ( Beschränkung  der Kinderarbeit, Verkürzung der Arbeitszeit, Sonntagsruhe, Kranken und Hilfskassen, Kündigungsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz usw.

 

1847    Forderte Peter Reichersberger    (1810-1892)  die Gewinnbeteiligung des Arbeiters am Ertrag des Unternehmens.

 

1848    Erster Katholikentag in Mainz, Freiherr von Ketteler (1811-1877) wies als erster Bischof auf die großen Aufgaben der Katholiken bei der Lösung der sozialen Aufgaben hin.

 

Am 24. April 1849, wurde in Regensburg, Pfarrei St. Emmeran,  zum Schutzfest des Heiligen Josef der erste Katholische Arbeiterverein Deutschlands gegründet.  (Die Wiege der KAB Deutschlands liegt in Regensburg.)

 

1854    August Reichensberger  (1808-1895)  stellte im preußischen Landtag, Antrag auf staatliche gesicherte Pflichtversicherung  der Arbeiter.

 

1863    Beginn von Gründungen „Christlich-sozialer Vereine“. Wie bei vielen katholischen und evangelischen Arbeiterunterstützungsvereinen kam die Anregung dazu von der Geistlichkeit, auch Wohlgesinnte Bürger und Handwerksmeister traten in die Vereine ein. In diesem ersten KAB Verein fanden die Mitglieder im Krankheitsfall Beistand, es war zunächst kein Verein der Arbeiter, sondern ein Verein für Arbeiter.  

 

1877    Der erste Antrag für eine umfassende Arbeitsschutzgesetzgebung im Deutschen Reichstag durch Graf Heribert von Galen eingebracht.

 

1881    Der erste katholische Priester, Franz Hitze (1851-1921) wird hauptamtlich für die Arbeiterseelsorge freigestellt. Hitze bekam den Namen:  „Vater der deutschen Sozialpolitik“. in den deutschen  Reichstag eingetreten, galt er bereits wenige Jahre später als Fachmann für Arbeitsschutz und Sozialgesetzgebung. Er ist der eigentliche Redakteur der sozialen Gesetze. 

 

1883    Krankenversicherungsgesetz

1884    Unfallversicherungsgesetz

1889    Invaliditäts- und Altersversicherung

 

1884    Ausgehend vom Katholikentag in Amberg verbreitete sich eine Innenkirchliche Aufbruchstimmung die zur Gründung zahlreicher katholischer Arbeitervereine beitrug. Förderer und Gründer waren, volksverbundene junge Geistliche,  die so genannten „Roten Kapläne“.     

 

1891    Papst: Leo  XIII.  (1878-1903) . Die erste große Enzyklika „Rerum novarum“,  die sich ganz der sozialen Frage widmet:  Recht auf Eigentum;  Recht der Kirchen zu sozialen Fragen Stellung zu nehmen; Recht und Pflicht des Staates, Sozialpolitik zu betreiben;  Recht des Arbeiters, sich in Verbänden zu Organisieren.

 

1891    In München wurde der  „Süddeutsche Verband  katholischer Arbeiterverein und Arbeiterunterszützungsverein“  gegründet, unter dem Münchner  Präses Lorenz Huber.

 

1894    Das erste Arbeitsamt  in Deutschland wurde in München auf  Anregung des Arbeiter-Wahlvereins errichtet.

 

1904    Anschluss des Diözesanverbands Regensburg, zum „Süddeutschen Verband“. 

 

1909    Diözesantag und  50. jähriger Gründung der Katholischen Arbeitervereine in Regensburg. Der Diözesanverband zählte 129 Vereine mit 10.118 Mitgliedern.  Es gab schon einen Arbeitersekretär, der sich für die Mitglieder in Sache Invalidenversicherung, Kranken und Arbeiterversicherung einsetzte.

 

1919    Gründung der ersten „Sozialen  Hochschule Leohaus“.

 

1927    Heinrich Branns (1868-!939), Katholischer Priester, Reichsarbeitsminister von 1920-1928. Seine politisch größte Leistung war die Durchsetzung der gesetzlichen Arbeitslosen-Versicherung.

 

1931    Papst:  Pius  XI.  (1922-1939) . Rundschreiben:  „Quadragesimo anno“ über die gesellschaftliche Ordnung, ihre Wiederherstellung und ihre Vollendung nach dem Heilsplan  der Frohbotschaft.       

 

1932    Ein Jahr besonderer  Aktivitäten durch die Unterstützung der Hilfskassen, auf dem Sektor Wohnungsbau, Familienerholung und Bildung.

 

1933    Das Dritte Reich brachte eine tiefe Zäsur in die 90-jährige Entwicklung der Katholischen-Arbeiterbewegung. Zunächst Behinderung, dann Einschüchterung und zuletzt Liquidierung.   Die Katholischen Arbeitervereine waren für die Nationalsozialisten  „Staatsfeinde“,  „Horte des politischen Katholizismus“.

 

1934    Trat das Verbot der Doppelmitgliedschaft, in Arbeitsfront und  konfessionellem Arbeitervereinen  in Kraft.  Vereinsmitglieder,  die aus der Arbeitsfront ausgeschlossen wurden, verloren damit ihre Rechte auf  Krankengeld, Arbeitslosenunterstützung und sogar ihren Arbeitsplatz.

 

1935    Juni teilte die Bayrische Politische Polizei, in einem „Eilt“ mit, dass an der Beteiligung der katholischen Vereine an der herkömmlichen Fronleichnamsprozession keine Erinnerung besteht.   Die Versammlungen durften nur in den Kirchen abgehalten werden.

 

1938-39  Der katholische Arbeiterverein wurde verboten, das Vereinsvermögen  wurde von der Arbeitsfront einbezogen.  Der Vereinsbetrieb ruht bis auf weiteres,  es wurde erzählt, dass man sich in kirchlichen  Nebenraum (Sakristei) traf.

 

1946    Begann  schon wieder die Wiederaufbauarbeit der Bewegung.

1947    In Regensburg fand  der erste Süddeutsche Nachkriegsverbandstag statt, unter dem Namen „Werkvolk“.

 

1950    In den folgenden Jahren nimmt das Werkvolk  zu den anstehenden sozialen Fragen, gesellschafts-politischen Problemen und religiösen Zeitfragen Stellung und unterweißt in regelmäßigen Zusammenkünften Mitglieder, Freunde und Interessenten; Pflege des Familiengeistes bei Festlichkeiten.  Aktive Mitarbeit im Leben der Pfarrgemeinde.

    

1961    Enzyklika  „Mater et Magistra“   „Bleibende Aktualität der kirchlichen  Soziallehre“.

Nach dem obersten Grundsatz dieser Lehre muss der Mensch der Träger, Schöpfer und das Ziel aller gesellschaftlichen Einrichtungen sein. Wir weisen darauf hin, dass die Soziallehre der katholischen Kirche ein integrierender Bestandteil der christlichen Lehre vom Menschen ist.   ( Nr.   219; 222 – Papst Johannes  der XXIII. ) 

 

1973    Mit dem Zusammenschluss der  beiden Süd und Westdeutschen – Verbände beim Verbandstag in Würzburg wird der Name „Katholische Arbeitnehmer Bewegung – KAB“ angenommen.