1652 - 1655 (Einführung des Simultaneums am 28. März 1652)

1652

28. März 1652: Einführung des Simultaneums (PfMatr. P 3; HAB Evang. Kirche 515).

Im Ort Parkstein wird zehn Jahre früher als im übrigen Amtsbereich das Simultaneum eingeführt.

Erbprinz und Nachfolger (von Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm) Pfalzgraf Philipp Wilhelm hatte eingesehen, daß durch die starre Haltung seines alten Vaters der Widerstand der Bürger und der protestantischen deutschen Fürsten immer hartnäckiger wurde und kam auf den Gedanken, das ganze Kirchenvermögen ganz einfach zu teilen und das sogenannte Simultaneum einzuführen:
Die Gotteshäuser und Friedhöfe wurden von den beiden Konfessionen gemeinsam benützt, die Pfarr- und Schulhäuser, sowie Grundstücke und Einkünfte geteilt. Größere Waldungen blieben in der Regel gemeinsamer Besitz der beiden Glaubensgemeinschaften.

Der sulzbachische Landrichter Georg Andreas von Ehrenstein, der zu Parkstein seinen Sitz hatte, verkündet am 28. März 1652 die sofortige Einführung des Simultaneums. (5)

Am 22.2.1652 schlossen Pfalzgraf Christian August von Sulzbach und sein Vetter Philipp Wilhelm von Neuburg den sogenannten `Kölner Vergleich´, der die Rechtsgrundlage für die Einführung des Simultaneums im Fürstentum Sulzbach bildete: den beiden streitenden Konfessionen wurde der gemeinsame Genuß aller Gotteshäuser im Fürstentum eingeräumt; die Pfarr- und Schulhäuser sollten geteilt werden sowie alle anderen Einkünfte. Da zu diesem Zeitpunkt allerdings noch die Kurpfalz Ansprüche auf das halbe Gemeinschaftsamt Parkstein stellte und diese durch eine Garnison in Weiden abgesichert hatte, wurde die Einführung des Simultaneums im Gemeinschaftsamt vorläufig ausgesetzt. Nur für Parkstein ordnete Pfalzgraf Christian August in einem Schreiben vom 11.3.1652 die Einführung des Simultaneums ein, da die dortigen Verhältnisse nach einer schnellen Lösung verlangten. Der evangelische Pfarrer blieb freilich im Besitz des Pfarrhauses, des Schulhauses und der Einkünfte, während die berufenen Jesuiten mit einem Logis im Markt vorliebnehmen mußten. Neben den Weidener Jesuiten, denen 1653 gewaltsam die Michaelskirche eingeräumt worden war, waren sie die einzigen katholischen Seelsorger im Gemeinschaftsamt bis 1663. (StA Amberg, Amt Parkstein, 344)
1658 wurden sie durch Geistliche aus dem Kapuzinerorden ersetzt. (24)

 

1652 – 1658

Die katholischen Gottesdienste konnten nun wieder in der Pfarrkirche St. Pankratius gehalten werden und bald darauf erscheinen zum drittenmal die Jesuiten (PfMatr P 3), dem Pfarrprovisor Georg Faber in der Administrierung der Pfarrei Parkstein nachfolgend. Sie gehören unter das Superiorat Weiden. Ihre erste geistliche Verrichtung ist eine Taufe am 21. Juli 1652. (5)

Quellenangaben

Eine zusammenfassende Liste aller Quellenangaben - in Klammer stehende Ziffern z.B. (3) - finden Sie in unserem Quellenverzeichnis.