1823 - 1850 (1823 Einpfarrung von Hagen, Hammerles (-Dorf), Neumühle, Niederndorf, Pinzenhof, Schwand und Sogritz)

1823

Bereits Pfarrer Michael Schüller bemühte sich um die Einpfarrung von Hammerles, Sogritz, Niederndorf, Hagen, Pinzenhof, Neumühle und Schwand.

Pfarrer Johann Weiß setzte dessen Bemühungen um Einpfarrung der Orte fort. In nachfolgendem Schreiben an das Landgericht Neustadt zeigte er die bereits dargelegte Situation auf: 
Parkstein, den 20. August 1822, Königliches bayerisches Landgericht Neustadt/WN:
Da die Pfarrgeistlichkeit in Parkstein im ganzen genommen die Last der Seelsorge der vorgenannten Gemeinden und anderen dies­seitigen Pfarrei zunächst gelegenen Orte in Haltung der Gottesdienste, der Kindstaufen und Provisuren die gewöhnlich unter dem Titel der Notfälle eingegeben werden und besonders in Hörung der Beichten und Kommunion zu tragen hat, so daß sich sämtliche Gemeinden und Ortschaften aus den Pfarreien Pressath auch auf geschehene Ermahnung bei allen und die den größten Beichtkonkursen den hie­sigen Pfarrgeistlichkeiten nicht zu beweisen lassen ... Sollte aber der jetzige Pfarrer zu Pressath auf keine Weise dahin vermacht werden können, die Gemeinde Schwand, Niederndorf und Ham­merles mit allen Rechten an die Pfarrei Parkstein abzudecken, so kläre ich mich hindurch, daß ich mich im Falle der Zuteilung die­ser Gemeinden mit dem bloßen Bezuge der Stohlgebühren bis zum Abgang des kath. Pfarrers Gruber begnügen wolle für mich und meinen Nachfolger jedoch mit der gleichzeitig allerhöchsten Entscheidung als dann auch die Zehentrechte an hiesige Pfarrei fallen.
In Anziehung der Kosten zur Instruierung und Entscheidung dieser meiner untertänigsten Bitte will ich diese für mich und meinen Nachfolger ohne Gefährte zur Hälfte übernehmen, so mit die sup­prezierenden Gemeinden die andere Hälfte willig tragen. Bei Abgabe dieser Erklärung wird das königliche Landgericht zugleich gehorsamst gebeten, das bestmögliche zur Realisierung mei­ner ebenso gerechten als untertänigsten Bitte beizutragen.
In welch getrösteter Hoffnung sich um der vorzüglichsten Hochach­tung verharrend empfiehlt, gehorsamster Diener, Pfarrer Michael Weiß ...   

Im Namen seiner Majestät des Königs - Bayreuth, den 30. Januar 1823:
Seine königliche Mayestät haben durch allerhöchsten Regierungsres­kript vom 27. Januar 1823 auf den von der königlichen Regierung er­statteten Bericht die mit demselben vorgelegte Erinnerung des bi­schöflichen Ordinariats zu Regensburg allergnädigst genehmigt, daß die Einwohner der Orte Niederndorf, Hammerles, Sogritz, Hagen, Pin­zenhof, Neumühl von der Pfarrei zu Pressath getrennt und der nahe­liegenden Pfarrei zu Parkstein einverleibt werden. Das nämliche wollte seine königliche Mayestät auch in Anziehung der Einwohner von Schwand und Pfaffenreuth geschehen lassen, wenn die Einwohner auf ihr Ver­langen nach Parkstein ausgepfarrt zu werden verlangen. Mit der Um­pfarrung gehen aber nur die Stohlgebühren auf den neuen Pfarrer und Kirchner ohne Entschädigung für das vorige Kirchenpersonal über. Alle übrigen Fixen und Bezüge bleiben dem bisherigen Pfar­rer, nachdem die Überweisung bereits verfügt ist, so wird das Pfarramt zur gleichmäßigen Nachahmung und Kenntnis gesetzt und die Ausgleichung der Schulverhältnisse noch vorbehalten. 
            Königliche Regierung des Obermainkreises, Kammer des Inneren ...

 

Alle Ortschaften, auch Schwand, waren mit der Einpfarrung nach Parkstein einverstanden. Nur Pfaffenreuth wollte bei Pressath bleiben und so geschah es auch. (18)

30. Januar 1823: Einpfarrung aus Pressath von Hagen, Hammerles (-Dorf), Neumühle, Niederndorf, Pinzenhof, Schwand, und Sogritz. (Pfa)

Die zur selben Zeit vorgesehene Umpfarrung von Pfaffenreuth, Friedersreuth, Glasern, Kohlhütten und Waldmühle von Pressath nach Parkstein unterblieb aber.

Niederndorf, Sogritz, Hagen und Pinzenhof wollten zwar 1836 wieder in erstere Pfarrei zurück, fanden aber bei den zuständigen Behörden kein Gehör. (5)

 

1833   

Zum katholischen Pfründebesitz gehören nach der auf Befehl des königlichen Landgerichts angefertigten Beschreibung der Kirchen, Pfarrhäuser und Nebengebäude im Jahre 1833

  1. der simultane Zehntstadel,
  2. ein Viehstall mit Futterboden,
  3. ein Bierkeller `mit Oberdach´.

 

1835

Großbrand in Parkstein am 8. Juni 1835: 30 Häuser und die Kapelle zum Hl. Brunnen werden Opfer des Feuers.

Einen besonders herben Schlag erlitt Parkstein durch den am Pfingstmontag, 8. Juni 1835, Früh 2 Uhr ausgebrochenen Brand, wobei 30 Häuser ohne Nebengebäude, so wie auch das Kirchlein zum heiligen Brunnen ein Raub der Flammen wurden, doch wurden aus diesem das Altarblatt der heiligen 14 Nothhelfer, sowie auch die schon erwähnte in hohen Ehren stehende Muttergottesstatue gerettet. Bei dem Wiederaufbau dieser Häuser wurde von den noch ziemlich ansehnlichen Festungsruinen Vieles nach Bedürfniß hinweggeschleppt und als Baumaterial verwendet. Die abgebrannten Häuser erstanden wieder aus ihrem Schutte, aber mit dem Wiederaufbau des mit Stiftungen erbauten Nothhelferkirchleins wurde allerlei Hindernisse wegen lange Zeit nicht begonnen. Seine ehemalige Stelle hatten unterdessen zwei Wohnhäuser eingenommen. Als die Errichtung desselben wieder in Angriff genommen werden sollte, erkannte man, daß es dazu keinen passenderen Platz als die Spitze des Schloßberges gab. (31)

 

1837 – 1839    Pfarrer Josef Höfer

 

1840 – 1845    Pfarrer Josef Geiger

 

1842

Nach dem Urkataster vom Jahre 1842 lag der Zehnt in der Hauptsache auf den walzend bürgerlichen Grundstücken und ertrug 8 Gulden 1 Kreuzer 4 Heller; auf jede Pfarrei trafen 4 Gulden 6 Heller. (4)

 

1844

1844 richtete Pfarrer Josef Geiger an den Bischof von Regensburg ein Bittgesuch; er wollte erreichen, daß die eingepfarrten Ortschaften den Zehent nicht mehr in Pressath, sondern in Parkstein abliefer­ten. Das Ordinariat Regensburg ließ daraufhin Pfarrer Geiger wis­sen, daß er sich an das königliche Ministerialskript von 1823 zu halten habe, sich aber in dieser Sache durch das königliche Land­gericht an die königliche Regierung wenden könnte.

Pfarrer Geiger fragte also beim Landrichter (Bezirksamtmann) nach, ob die Sache Aussicht auf Erfolg hätte. Dieser riet ihm aber von seinem Vorhaben ab und so lieferten die nach Parkstein eingepfarr­ten und früher zur Pfarrei Pressath gehörigen Orte ihren Zehent weiter an die Pfarrei Pressath. (18)

 

1845 – 1850    Pfarrer Friedrich Karl Graser

Quellenangaben

Eine zusammenfassende Liste aller Quellenangaben - in Klammer stehende Ziffern z.B. (3) - finden Sie in unserem Quellenverzeichnis.