Vorsorge und Betreuung rechtzeitig zu regeln, jeden kann das Schicksal treffen!                                                                                                                                                     

Die KAB Beratungsstelle stellt die Leistungen vor:

Wir beraten und vertreten in Fragen des Arbeitsrecht-, Sozial- und Beamtenrechts sowie bei Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Steuerrecht für Arbeitnehmer.

 

Ein Irrtum:  Selbst bei Ehegatten und volljährigen Kindern gibt es keine automatische rechtsverbindliche Vertretung. Ohne Vollmacht oder gerichtliche Anordnung geht gar nichts.

 

Umso wichtiger sei es, rechtzeitig zu handeln. Das gelte im Übrigen keineswegs nur für ältere Menschen. Jeden könne ein tragisches Schicksal ereilen, beispielsweise bei einen Unfall.

 

Die Vorsorgevollmacht sollte aber mit den Beteiligten abgesprochen werden. Hier geht es nicht zuletzt um ein Stück vertrauen.

 

Nicht verwechselt werden dürfe die Vorsorgevollmacht mit der Betreuungsverfügung. Hier geht es um konkrete Anweisungen für den Fall, dass ein Betreuer bestellt werden muss.

 

Ein weiteres Dokument ist die Patientenverfügung hier lasse sich festlegen, wie im Fall einer schweren Erkrankung oder bei medizinischen Eingriffen verfahren werden soll.