Pfarrgemeinderat Sankt Pankratius Parkstein

Papst Benedikt XVI: „Die Pfarrgemeinderäte sind, von unvermeidlichen Ausnahmen abgesehen, zu einem wichtigen Element in der Pfarrgemeinschaft geworden; ihr Beitrag daran ist kaum noch wegzudenken.

 

Der Pfarrgemeinderat ist ein Laiengremium, das alle 4 Jahre von den Pfarrgemeindemitgliedern ab dem 14. Lebensjahr gewählt wird. Er dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils– und Weltauftrages der Kirche.

Seine grundlegende Aufgabe ist es, zusammen mit dem Pfarrer in allen Bereichen der Pfarrgemeinde beratend und beschließend zu wirken und Sorge zu tragen für die Einheit in der Pfarrgemeinde, mit dem Bischof und mit der Weltkirche. Mit dem 2. Vatikanischen Konzil (1962-65) und der deutschen Bischofskonferenz 1967 soll die Mitverantwortung aller Christen spürbar werden.

In unserer Pfarrgemeinde wurde erstmals 1968 ein Pfarrgemeinderat gewählt. 


Seitdem entwickelt der Pfarrgemeinderat Parkstein zahlreiche Aktivitäten:

Gestaltung von

  • Maiandachten
  • Oktoberrosenkranz
  • Ewiger Anbetung
  • Ökumenischen Gottesdiensten
  • Familiengottesdiensten
     
  • Verkauf von Waren aus dem „Eine Welt Laden“
  • Firmvorbereitung
     
  • Er beteiligt sich an der Organisation der kirchlichen Feste im Jahreskreis
  • berät mit dem Pfarrer über Neuanschaffungen und Verbesserungen in der Kirche
  • und bezieht auch Anregungen der Pfarrgemeindemitglieder mit ein.


Im Pfarrverband wird die Zusammenarbeit mit dem PGR Kirchendemenreuth gepflegt:

Einmal im Jahr begeben sich die Pfarrei St. Pankratius Parkstein und die Expositur St. Johannes der Täufer Kirchendemenreuth zusammen mit ihrem Pfarrseelsorger Jakob Eder auf eine gemeinsame Pfarrwallfahrt.

Jedes zweite Jahr treffen sich die Pfarrgemeinderät/innen von St. Pankratius Parkstein und St. Johannes der Täufer Kirchendemenreuth zusammen mit ihrem Pfarrer im Exerzitienhaus Johannisthal zu einem Intensivtag.