(1) Die Pfarr- und Gemeindebücherei Parkstein ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedem im Rahmen der Benutzungsordnung offen steht.
(2) Die Ausleihe ist kostenlos.
(3) Die Bücherei Parkstein erhebt Benutzungs-, Verwaltungs- und Mahngebühren wie folgt:
Für ein Jahr ab dem Tag der Anmeldung zahlen
Erwachsene 5,- Euro
Kinder bis 14 Jahre 2,- Euro
Familien 8,- Euro
(4) Die Leihfrist für Bücher beträgt 3 Wochen und kann maximal dreimal verlängert werden. Die Verlängerung ist möglich, sofern keine Vorbestellung auf das betreffende Medium vorliegt.
Die Leihfrist für alle Nichtbuchmedien (Kassetten, CDs, Hörbücher, DVDs, Spiele und Zeitschriften) beträgt 2 Wochen und kann nicht verlängert werden.
Die Büchereileitung kann die Medienanzahl pro Benutzer beschränken.
(5) Die Medien sind fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben.
Bei Überschreiten der Leihfrist ist folgende Säumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte:
0,10 Euro je Buch und vollendete Woche
0,50 Euro je Nichtbuchmedium und vollendete Woche
1,- Euro für jede Mahnung (nach Überschreitung der Leihfrist um mehr als 3 Wochen)
(6) Erfolgt auf die schriftliche Mahnung keine Rückgabe eines entliehenen Mediums innerhalb von zwei Wochen, ist die Pfarr- und Gemeindebücherei Parkstein berechtigt, an Stelle der Rückgabe des Mediums Schadensersatz zu verlangen.
(7) Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.